Privat
Ideal als Investition oder Ferienhaus
Kauf einer Immobilie als Privatperson
Unsere Immobilien haben viele Funktionen. Für die einen ist es das ideale Ferienhaus, für die anderen eine Pflegeeinrichtung und für wieder andere ein Einstiegsdomizil, um in kleinerem Rahmen und nachhaltiger zu leben. Aber wussten Sie, dass sich ein Tiny Home oder Tiny House auch gut als Investition oder Anlage eignet?
Wenn Sie planen, ein Ökohaus als Ferienhaus oder als Kapitalanlage zu kaufen, sollten Sie sich zunächst über die persönlichen steuerlichen Auswirkungen informieren. Je nach Situation und Verwendungszweck werden von den Steuerbehörden nämlich unterschiedliche Regeln angewandt.
Unbewegliches oder bewegliches Vermögen?
Wenn Sie eine Immobilie kaufen, kann diese entweder als beweglich oder als unbeweglich angesehen werden. Dies hängt davon ab, ob das Haus leicht abgebaut und versetzt werden kann. Wenn die Immobilie als bewegliches Gut angesehen werden kann, wird es mit 21 % MwSt. besteuert. Diese Situation unterscheidet sich von der eines normalen Ferienhauses, da es sich um eine Immobilie handelt. Darüber hinaus wirkt sich auch die Art der Nutzung auf die steuerlichen Folgen aus.
Ferienhaus zur Eigennutzung
Beim Kauf einer Immobilie für den Eigengebrauch, finden Sie auf der Rechnung einen Mehrwertsteuerbetrag. Es ist jedoch nicht möglich, diesen Betrag von den Steuerbehörden zurückzufordern, da die Immobilie nicht für geschäftliche Zwecke genutzt wird.
Ausschließlich zur Vermietung bestimmte Immobilien
Beim Kauf einer Immobilie, die ausschließlich zu Vermietungszwecken dient, kann die Mehrwertsteuer gezahlt werden. Andererseits kann jede an die Steuerbehörden selbst gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer abgezogen werden.
Bei einer Kombination von privater und geschäftlicher Nutzung unterliegt die Vermietung der Immobilie dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 9 %. Mit diesem Formular müssen Sie eine jährliche Anpassung vornehmen, die eine Neuberechnung der privaten Nutzung beinhaltet.
Kombination von Miete und Eigennutzung
Wenn Sie planen, eine Immobilie sowohl selbst zu nutzen als auch zu vermieten, können Sie die Mehrwertsteuer auf die Betriebskosten (Energierechnungen usw.) zunächst in voller Höhe zurückfordern. Wichtig ist dabei jedoch, dass Sie die Immobilie mindestens 140 Tage im Jahr vermieten.
Neben der geforderten Anzahl von Tagen muss die Vermietung des Ferienhauses zu Einnahmen führen. Im Gegensatz zu anderen „normalen“ wirtschaftlichen Tätigkeiten muss jedoch kein Gewinn erzielt werden, um für die Mehrwertsteuer in Betracht zu kommen.